Home
  Unser Haus
  Aktivitäten
  Angebote / Preise
  Wegbeschreibung
  Betreutes Wohnen
  Sander Pflege
  Jobs
  Kontakt

  Neu im Hause!
  Stundenbetreuung



Angebote / Preise

Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Je nach Pflegestufe des Bewohners werden die Entgelte monatlich im Voraus berechnet.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten!

Pflegestufe Pflege U+V Invest Gesamt
Tag
Gesamt
Monat
Anteil
Pflegekasse
Eigenanteil
0 27,45 27,43 18,72 73,60 2.238,91 0,00 2.238,91
1 41,86 27,43 18,72 88,01 2.677,26 1.023,00 1.654,26
2 59,17 27,43 18,72 105,32 3.203,83 1.279,00 1.924,83
3 77,09 27,43 18,72 123,24 3.748,96 1.510,00 2.238,96


Die Pflegesätze bedeuten im Einzelnen:

„Pflege“ steht für alle pflegebedingten Aufwendungen und sind je nach Einstufung unterschiedlich. Der Entgeltbereich „U+V“ bezeichnet den Leistungsbereich Unterkunft und Verpflegung und ist für jeden Bewohner gleich hoch. Bei sondenernährten Bewohnern reduziert sich der Betrag auf 23,19 €. „Invest“ steht für die investitionsbedingten Aufwendungen des Gebäudes. Der Betrag ist für jeden Bewohner gleich - mit Ausnahme der Doppelzimmer - diese sind pro Tag 1,12 € günstiger.


Zur Deckung der Heimkosten sind nachfolgende Punkte zu beachten:

  • Pflegekassenleistungen

Die Pflegekasse zahlt in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit die oben genannten Beträge bis 1.510 € in der Pflegestufe III 
(bei Kurzzeit- / Verhinderungspflege: unabhängig von der Pflegeeinstufung bis max. 1.510 € für max. 28 Tage je Kalenderjahr).
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte oder deren Ehegatten) müssen einen Kostenübernahmeantrag bei der zuständigen Beihilfestelle abgeben.
 

  • Pflegewohngeld

Zur weiteren Finanzierung der Heimentgelte werden die Ansprüche aus Renten und Pensionen sowie sonstige laufende Einkünfte (z.B. Miet- und Zinseinnahmen) einbezogen. Sollte die Rente (bzw. Pension) und das Vermögen nicht vollständig die Heimkosten auffangen, kann ein Antrag auf Pflegewohngeld bzw. Beihilfe gestellt werden. Dieser Betrag beläuft sich auf maximal 569,46 € (Investitionskostenanteil 18,72 € * 30,42 Tage im Monat). 

  • Sozialhilfe

Ist damit das Heimentgelt noch nicht abgedeckt, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim örtlichen Träger der Sozialhilfe (Kreis Steinfurt) gestellt werden. Dazu wird das Vermögen des Heimbewohners herangezogen und bis auf einen Freibetrag den Sozialhilfeleistungen angerechnet (siehe auch unter „Informationen zur Gewährung von Sozialhilfe“).

Die Renten sollen unmittelbar nach Einzug an die Einrichtung umgeleitet werden. 

Downloads

Wir bieten Ihnen an, nachfolgende Dateien zur Anmeldung und Information von unserer Seite herunter zu laden. Sie können die Formblätter für einen möglichen Heimeinzug verwenden und uns auch gerne ausgefüllt zurück senden.

Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:

1. Aufnahmeantrag (Word Datei)

2. Ärztlicher Fragebogen (Word Datei)

3. Information "Pflegewohngeld" (PDF Datei)

4. Information "Hilfe zur Pflege" (PDF Datei)


 

...Anfang
 

 

© 2005 Seniorenzentrum Zwei Eichen | Impressum | Rechtlicher Hinweis